Steuern für Blogger

Steuern für Blogger und Influencer

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Wie viele Blogger, YouTuber oder Influencer allgemein haben auch wir uns folgende Fragen gestellt „müssen wir ein Gewerbe anmelden? Müssen wir Steuern bezahlen? Und brauchen wir einen Steuerberater?“

Gewerbe

Um vielleicht vorne anzufangen. Wenn Blogger/Influencer eine Gewinnerzielungsabsicht haben, einen Blog dauerhaft betreiben und über die Inhalte selbst entscheiden, dann muss ein Gewerbe angemeldet werden. Außerdem wird die Tätigkeit als Blogger beim Finanzamt normalerweise als gewerblich angesehen.
Entsprechend haben wir 2017 ein Kleingewerbe angemeldet, da die o.g. Punkte auf uns zutreffen. Damit wollten wir auch auf Nummer sicher gehen, da wir über Instagram auch schon von Anzeigen mitbekommen haben. Die Anmeldung für ein Kleingewerbe ist kein allzu großer Akt und schnell erledigt. Einfach auf dem Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Gemeinde einen Gewerbeschein ausfüllen.

Das größere Problem kommt nämlich später – Steuern!

Jeder Unternehmer, also auch wir als Blogger/Influencer, müssen eine Steuererklärung abgeben und entsprechend unsere Einnahmen versteuern. Leider haben wir beide von dem Thema kaum Ahnung, dazu ist das Steuerrecht kompliziert. Gerade das Thema Social Media ist noch recht neu, oft nicht ganz klar geregelt und entsprechend gibt es öfters Änderung. Spätestens hier war uns klar, einen Steuerberater aufzusuchen.

Ein wichtiges Thema sind sicherlich die sogenannten „Geschenke“, die Blogger/Influencer oft erhalten.
So war es auch bei uns und es war uns Anfangs nicht klar, dass wir für ein kostenlos erhaltenes Produkt Steuern zahlen müssen. Aber Ja diese „Geschenke“ sind als Einnahme zu buchen und entsprechend zu versteuern. Da für diese „Geschenke“ eine Gegenleistung (meist Werbung auf dem Blog oder Social Media Accounts) erwartet wird, kommt es einer Entlohnung für eine Leistung gleich und ist laut Steuerrecht zu versteuern.

Die meisten Blogger/Influencer müssen sich mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung auseinandersetzen. Alle Einnahmen, die den Freibetrag von 410 Euro übersteigen, führen verpflichtend zu der Erstellung einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Hier müssen alle Einnahmen aus der Tätigkeit als Blogger/Influencer mit den Ausgaben gegenüber. Alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Blog stehen, werden aufgeführt (beispielsweise Webhosting, Büroeinrichtung, Reisekosten, Laptop, Kamera, Smartphone). Am Ende ist der Gewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Bei Jahreseinnahmen unter 17.500 Euro kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden d. h. die gestellten Rechnungen enthalten keine Umsatzsteuer. Daher entfällt bei vielen Bloggern/Influencern die Abgabe einer Umsatzsteuer Voranmeldung.

Steuerberater

Für uns war die einzig sinnvolle Lösung einen Steuerberater aufzusuchen, da das Steuerrecht gerade im Bereich Social Media wie oben beschrieben komplex und nicht immer klar ist. Wir wollten einfach auf der sicheren Seite sein, genau wissen was zu tun ist und keine Fehler machen.

Daher führte unser Weg zur Steuerberaterkanzlei Kornmayer + Santo in Friesenheim, also ganz in unsere Nähe. Vom ersten Kontakt an fühlten wir uns sehr wohl und bestens aufgehoben. So können wir uns auf unsere Stärken konzentrieren und unser vertrauter Steuerberater erledigt für uns den „Papierkram“. Wir wurden beraten, was wir zu beachten haben, welche Unterlagen wir sammeln müssen usw. Nach Abgabe dieser Unterlagen übernimmt unser Steuerberater alles Weitere.

Aus unsere Sicht ein großer Vorteil der Kanzlei, dass diese drei Generationen vereint. Entsprechend besitzt die Kanzlei langjährige Erfahrung, gepaart mit neuen Ideen. Gerade beim Thema Social Media ist es aus unserer Sicht wichtig, jemand zu haben, der selbst mit dem Thema aufgewachsen ist und genau weiß auf was es ankommt. Somit können wir uns sicher sein, dass wir die bestmögliche individuelle Beratung erhalten.
Ein weiteres Plus ist für uns der lockere Umgang in der Kanzlei, dadurch fühlen wir uns einfach wohler, auch wenn der Fokus natürlich auf die Umsetzung der Steuerthemen gelegt werden muss.
Dies spiegelt sich auch in der Flexibilität wider, denn obwohl wie aktuell wenig Zeit in Deutschland verbringen, bekommen wir kurzfristig einen Termin, was für uns natürlich sehr wichtig ist.

Nebenbei erledigen sie auch unsere Einkommenssteuererklärung, was für viele sicherlich ebenfalls interessant sein kann, da sich doch das ein oder andere herausholen lässt, um am Jahresende ein paar Euro mehr in der Tasche zu haben.

Wir ihr seht, egal ob ihr nun Unternehmer, Privatperson oder Gründer seid, die Kanzlei Kornmayer + Santo deckt alles Bereiche ab. Mehr zu den einzelnen Leistungen im Detail, Bilder zu den Personen und warum ihr auf die über 35-jährige Erfahrung nicht verzichten solltet, findet ihr auf der Homepage www.kornmayer-santo.de.

Abschließend können wir sagen, dass aus unserer Sicht eine steuerrechtliche Beratung auf jeden Fall sinnvoll ist und können die Kanzlei Kornmayer + Santo definitiv weiterempfehlen.